Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit in der Höhe: Was die Drohne verändert und was nicht

Absturzunfälle sind laut AUVA und DGUV eine der häufigsten Ursachen für schwere Arbeitsunfälle. Wir erklären, wie sich die Risikolage durch Reinigungsdrohnen verschiebt.

Günther Dobetsberger
Günther Dobetsberger
Geschäftsführer Schneeconcorde · Gebäudeservice & Einsatztechnik
30. Juni 20265 Min. LesezeitZuletzt aktualisiert am 05. Oktober 2026
Absturzunfälle sind laut AUVA und DGUV eine der häufigsten Ursachen für schwere Arbeitsunfälle. Wir erklären, wie sich die Risikolage durch Reinigungsdrohnen verschiebt.

Arbeiten in großer Höhe sind eines der größten Risiken in der Gebäudereinigung. Wie sich die Risikolage mit Reinigungsdrohnen verschiebt und welche Anforderungen trotzdem gelten.

Reinigungsdrohnen können das Personalrisiko bei Arbeiten in großer Höhe deutlich senken. Mit ihnen erreichen wir schwer zugängliche Bereiche an Fassaden, Dächern oder PV-Anlagen sicherer. Besonders bei heiklen Reinigungsaufgaben an Industrie- und Gewerbeobjekten ist das ein großer Vorteil. Trotzdem bleiben andere betriebliche Risiken und Sicherheitsanforderungen bestehen. Ein völlig risikofreier Einsatz ist auch mit einer Drohne nicht möglich.

Dass Absturzunfälle im Bau- und Handwerksbereich zu den häufigsten Ursachen für schwere und tödliche Arbeitsunfälle gehören, ist leider eine bekannte Tatsache. Genaue Zahlen ändern sich, weshalb wir für aktuelle Daten auf die Berichte der AUVA verweisen. Wer täglich in der Höhe reinigt, wartet oder inspiziert, kennt das Risiko aus der Praxis, nicht nur aus Broschüren.

Als wir vor einigen Jahren anfingen, Reinigungsdrohnen für Fassaden, Dächer und PV-Anlagen zu nutzen, stand für uns die Sicherheit im Vordergrund, nicht die Geschwindigkeit. Der Gedanke ist einfach: Wer nicht aufs Dach muss, kann auch nicht herunterfallen.

Warum Höhenarbeit so gefährlich bleibt

Welche Sicherungsmaßnahmen nötig sind, hängt von der Arbeit, dem Ort und den Vorschriften ab. In Österreich sind das vor allem das ASchG und die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV). Diese schreiben schon bei geringen Absturzhöhen bestimmte Maßnahmen vor. Das Problem in der Praxis ist aber: Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, ein lockerer Ziegel oder ein rutschiges PV-Modul reichen für schwere Verletzungen, selbst wenn Sicherungen da sind. Typische Unfallursachen, die wir immer wieder sehen, sind:

  • Leiterunfälle durch umkippende oder rutschende Anlegeleitern
  • Nicht gesicherte Öffnungen in Flachdächern, etwa bei Lichtkuppeln
  • Rutschgefahr auf feuchten Ziegeldächern, Blech oder PV Glas
  • Ermüdung bei langen Einsätzen mit schwerer Ausrüstung

Ein Gerüst verringert das Risiko, beseitigt es aber nicht. Auch die klassische Anseilung ist nur wirksam, wenn sie korrekt eingerichtet, geprüft und auch wirklich genutzt wird. Und genau da hapert es in der Praxis oft.

Was sich mit der Drohne technisch ändert

Unsere Reinigungsdrohnen können eine Nutzlast im mehrstelligen Kilogrammbereich tragen, je nach Modell. Das Wasser pumpen wir über eine flexible Leitung vom Bodentank nach oben. Der Pilot steuert die Drohne vom Boden aus mit direktem Sichtkontakt. Sie arbeitet mit einer rotierenden Düse oder Flachstrahldüse knapp über der Oberfläche. Den Wasserdruck stellen wir dabei immer passend auf das jeweilige Material und Objekt ein und halten ihn so gering wie möglich.

Für Sie als Kunde bedeutet das vor allem: Es ist keine Gerüstmontage nötig. Das spart den Aufwand für Genehmigungen und vermeidet wochenlange Sperrflächen oder Beeinträchtigungen des Straßenbilds. Unser Pilot arbeitet sicher vom Boden aus, was das direkte Absturzrisiko für Personal auf Null senkt. Natürlich bleiben andere Sicherheitsanforderungen bestehen, etwa die Absperrung des Einsatzbereichs, die Klärung des Luftraums und der Schutz der Umgebung. Die Einsatzdauer richtet sich ganz nach dem Objekt, also nach Zugänglichkeit, Größe, Wetter, Verschmutzung und nötigen Freigaben. Eine pauschale Zusage zur Dauer ist daher nicht seriös.

Was sich organisatorisch unterscheidet

Neben der Sicherheit ändern sich auch die organisatorischen Abläufe. Eine Einrüstung braucht Vorlauf, blockiert Flächen und dauert mit Auf- und Abbau oft mehrere Wochen. Das kann Zugänge, Stellplätze und Anrainer beeinträchtigen. Ein Drohneneinsatz braucht stattdessen Absperrflächen am Boden, eventuell Freigaben für den Luftraum und passende Wetterfenster.

Welche Lösung am Ende wirtschaftlicher und einfacher ist, hängt vom Objekt, der Fläche, der Zugänglichkeit, dem Schmutz und den Freigaben ab. Pauschal lässt sich das nicht sagen. Und wie gesagt: Ein völlig risikofreier Einsatz ist auch mit einer Drohne nicht zu haben.

Was Auftraggeber prüfen sollten

Wenn Sie Arbeiten in der Höhe vergeben, können Sie als Bauherr oder Auftraggeber Koordinationspflichten nach dem BauKG haben. Ob das auf Ihr Projekt zutrifft, muss im Einzelfall geprüft werden. Unabhängig davon raten wir Ihnen, bei jedem Dienstleister für Drohnenreinigung diese Punkte zu prüfen:

  • Lizenzen: Liegen die nötigen Nachweise nach der EU-Verordnung 2019/947 vor? Welche Genehmigung gebraucht wird, hängt vom Einsatzort, der Drohne und der Umgebung ab.
  • Versicherung: Besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme?
  • Umwelt: Wird nachweislich mit reinem Osmosewasser ohne Chemie gearbeitet? Das ist wichtig für die Umwelt und die Nachbarschaft.
  • Erfahrung: Kann der Anbieter Erfahrung mit ähnlichen Objekten vorweisen?

Reinigung, Inspektion und Reparatur klar unterscheiden

Man muss ehrlich sein: Die Drohne ist kein Universalwerkzeug. Für manche Aufgaben ist sie nicht geeignet. Dazu gehören:

  • Reparaturen, Verschraubungen oder der Austausch von Ziegeln. Das bleibt Handarbeit vor Ort.
  • Einsätze in Innenräumen oder sehr engen Innenhöfen mit weniger als 4 Metern Abstand.
  • Reinigungen bei starkem Wind über 8 m/s oder bei Vereisung.

Für Reinigungsarbeiten an Fassaden, Glasflächen, Dächern, PV-Anlagen und Industriehallen ist die Drohne aber eine sehr gute Alternative, um das Personal eben nicht der Höhe aussetzen zu müssen. Ob sie für Ihr Objekt die beste Lösung ist, können wir nach einer Prüfung vor Ort beurteilen.

Arbeitssicherheit in der Höhe bleibt ein wichtiges Thema. Die drohnengestützte Reinigung ersetzt dabei keine allgemeinen Schutzmaßnahmen. Sie ist aber eine gute Möglichkeit, die Anzahl der riskanten Höheneinsätze zu reduzieren, wo immer die Aufgabe es erlaubt.

Senden Sie uns einfach Adresse und Fotos Ihres Objekts für eine unverbindliche Ersteinschätzung: Kontakt. Wir prüfen das und sagen Ihnen ehrlich, wo die Drohne passt und wo nicht.


Die Informationen stellen eine allgemeine Übersicht dar und ersetzen keine Prüfung des konkreten Drohneneinsatzes.

Weiterführend: Lesen Sie dazu auch den Ablauf einer Drohnenreinigung.

Häufige Fragen

Wie viele Höhen-Arbeitsunfälle gibt es in Österreich?

Die AUVA registriert jährlich rund 4.000 anerkannte Absturzunfälle. Stürze aus der Höhe zählen im Bau- und Handwerksbereich zu den häufigsten Ursachen tödlicher Arbeitsunfälle.

Ersetzt eine Reinigungsdrohne das Gerüst?

Bei Reinigungs- und Inspektionsaufgaben an Dächern, Fassaden, PV-Anlagen und Hallen kann sie eine Einrüstung in vielen Fällen ersetzen. Für Reparatur-, Montage- oder Handarbeiten vor Ort bleiben klassische Zugangstechnik und Absturzsicherung erforderlich.

Welche Vorschriften gelten für Arbeiten in der Höhe?

In Österreich insbesondere das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV). Welche Maßnahmen konkret erforderlich sind, hängt von Tätigkeit, Arbeitsplatz und Gefährdungsbeurteilung ab.

Ist der Drohnenpilot selbst nicht auch gefährdet?

Der Pilot arbeitet vom Boden aus mit Sichtkontakt, wodurch die Exposition gegenüber Arbeiten in großer Höhe entfällt. Andere Risiken bleiben bestehen: Absperrung des Bodenbereichs, Luftraum, Wetterfenster, Wasserführung und Umgebungsschutz müssen abgesichert werden.

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