Drohnentechnik

Drohnenflüge & Genehmigungen in Österreich: der Leitfaden für Auftraggeber 2026

Was Austro Control wirklich verlangt und woran Sie einen legalen Betrieb erkennen

Günther Dobetsberger
Günther Dobetsberger
Geschäftsführer Schneeconcorde · Gebäudeservice & Einsatztechnik
03. Juli 20265 Min. LesezeitZuletzt aktualisiert am 05. Oktober 2026
Was Austro Control wirklich verlangt und woran Sie einen legalen Betrieb erkennen

Specific-Kategorie, SORA 2.5, PDRA, STS und Flugfreigaben. Was Auftraggeber über Drohnenreinigung in Österreich wissen müssen und welche 5 Papiere jeder Anbieter vorlegen können muss.

Was Sie als Auftraggeber wissen müssen

Wenn in Österreich eine professionelle Reinigungsdrohne fliegt, geschieht das in einem klar geregelten europäischen Rahmen. Für Sie als Auftraggeber ist vor allem wichtig: Nicht jeder Anbieter darf alles, was er anbietet. Drohnenreinigungsflüge fallen in der Regel in die „Specific“-Kategorie der EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947, was eine spezielle Betriebsgenehmigung erfordert. Ein seriöser Partner kann seine Genehmigung, die Nachweise der Piloten und die Haftpflichtdeckung jederzeit vorlegen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen praxisnahen Überblick, worauf Sie achten sollten. Die verbindlichen Rechtsgrundlagen finden Sie immer direkt bei EASA, Austro Control und EUR-Lex.

Die drei EU-Kategorien im Überblick

Die EU-Drohnenverordnung teilt den Drohnenbetrieb nach Risiko in drei Kategorien: Open, Specific und Certified. Welche Kategorie für einen Einsatz gilt, hängt von Gewicht, Ort und Betriebsart ab. Die Zuordnung ist bei EASA und Austro Control verbindlich geregelt.

Einsätze mit schweren Reinigungsdrohnen fallen fast immer in die Specific-Kategorie, nicht in die offene Open-Kategorie. Das ist der wichtigste Punkt für Sie als Auftraggeber.

Wege in die Specific-Kategorie

Um eine Genehmigung für die Specific-Kategorie zu bekommen, gibt es verschiedene Wege. Welcher der richtige ist, hängt vom Einsatzprofil, dem Gerät und dem Standort ab.

Weg 1: Standardszenario (STS)

Für bestimmte Standardszenarien gibt es vordefinierte Regelungen (STS). Der Betreiber meldet den Einsatz bei der Austro Control an. Ob ein Reinigungsauftrag unter ein STS fällt, hängt vor allem von der Klassifizierung der Drohne ab.

Weg 2: PDRA (Pre-Defined Risk Assessment)

Für typische, wiederkehrende Einsätze stellt die EASA eine vorgefertigte Risikobewertung (PDRA) bereit. Die Bearbeitungszeit bei der Austro Control für eine Genehmigung auf dieser Basis ist unterschiedlich.

Weg 3: SORA (Specific Operations Risk Assessment)

Für alle anderen Einsätze, die nicht in ein Standardszenario passen, muss eine individuelle Risikobewertung nach dem SORA-Verfahren erstellt werden. Ein SORA-Antrag bewertet die Risiken am Boden und in der Luft (Ground und Air Risk). Daraus leiten sich die nötigen Sicherheitsanforderungen und Notfallverfahren ab.

Was der Pilot nachweisen muss

Jeder Fernpilot braucht zusätzlich zur Betriebsgenehmigung des Unternehmens auch persönliche Qualifikationen. Dazu gehören je nach Einsatzszenario:

  • A1/A3-Kompetenznachweis (ein Online-Kurs mit Prüfung)
  • A2-Kompetenznachweis für bestimmte Flüge in bewohnten Gebieten
  • Fernpilotennachweis und eine praktische Ausbildung, die zum jeweiligen Einsatz in der Specific-Kategorie passt

Die genauen Anforderungen ändern sich laufend. Alle Nachweise sind im Pilotenkonto auf dronespace.at hinterlegt.

Flugfreigabe für den konkreten Einsatz

Selbst mit einer gültigen Betriebsgenehmigung brauchen wir für manche Einsätze noch zusätzliche Freigaben. Das ist vor allem der Fall in Kontrollzonen um Flughäfen (z. B. Wien, Salzburg, Innsbruck, Linz-Hörsching, Graz, Klagenfurt), bei temporären Luftraumbeschränkungen oder in der Nähe von Schutzgebieten und sensiblen Objekten wie Krankenhäusern oder Kraftwerken. Solche Anfragen stellen wir über dronespace.at.

Haftpflichtversicherung

In Österreich besteht eine Versicherungspflicht für Drohnen. Die Höhe der Mindestdeckung ist im Luftfahrtgesetz und den EU-Regelungen festgelegt. Sie sollten sich die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden vor der Beauftragung schriftlich zeigen lassen.

Registrierung und Kennzeichnung

Jeder Drohnenbetreiber muss in seinem Wohnsitzstaat registriert sein. Die UAS-Operator-Nummer, die man dabei erhält, muss auf der Drohne angebracht werden. Sie ist EU-weit gültig.

Woran Sie einen sauber arbeitenden Betrieb erkennen

Fragen Sie Ihren Anbieter nach diesen fünf Dokumenten. Ein seriöser Betrieb wird sie Ihnen gerne zeigen:

  1. Betriebsgenehmigung für die Specific-Kategorie
  2. Pilotennachweise aller eingesetzten Fernpiloten
  3. Aktueller Nachweis der Haftpflichtversicherung
  4. Nachweis der UAS-Operator-Nummer
  5. Notwendige Flugfreigaben für den konkreten Einsatzort

Je nach Objekt können weitere Dokumente dazukommen.

Was Glanzdrohne zusichert

Wir prüfen vor jedem Einsatz, ob unser Vorhaben von unserer Betriebsgenehmigung abgedeckt ist. Für Aufträge, die außerdemgehen, brauchen wir zusätzliche Freigaben oder müssen den Abschluss unseres laufenden SORA-Verfahrens abwarten. Bei komplexen Objekten planen wir deshalb immer genug Vorlaufzeit für die Abstimmung mit den Behörden ein.

Grenzen des Betriebs

Einsätze in Flugverbotszonen ohne behördliche Freigabe sind nicht möglich. Das Gleiche gilt für kurzfristige Aufträge in Kontrollzonen, wenn die nötige Vorlaufzeit für die Genehmigung fehlt. Und ganz wichtig: Betriebe ohne gültige Genehmigung für die Specific-Kategorie dürfen entsprechende Reinigungsflüge nicht durchführen, auch nicht ausnahmsweise.

Obwohl der rechtliche Rahmen für die Drohnenreinigung in Österreich klar ist, hängt die Umsetzung immer vom jeweiligen Objekt und Einsatzszenario ab. Als Auftraggeber sind Sie gut beraten, die Nachweise Ihres Dienstleisters genau zu prüfen und Zeit für eventuelle behördliche Freigaben einzuplanen. Die tagesaktuellen Regelungen finden Sie bei EASA, Austro Control und EUR-Lex.


Die Informationen stellen eine allgemeine Übersicht dar und ersetzen keine Prüfung des konkreten Drohneneinsatzes.

Weiterführend: Lesen Sie dazu auch den Ablauf einer Drohnenreinigung. Einen Überblick über Leistungsumfang und Ablauf bietet unsere Seite zur drohnengestützte Fassadenreinigung.

Häufige Fragen

Wer erteilt in Österreich die Betriebsgenehmigung für Drohnen?

Ausschließlich die Austro Control über die Plattform dronespace.at. Landesbehörden können für Zusatzgenehmigungen, zum Beispiel im Naturschutz, zuständig sein, aber nicht für die luftrechtliche Betriebsgenehmigung.

Was ist der Unterschied zwischen der bestehenden Betriebsgenehmigung und einem laufenden SORA-Verfahren?

Wir haben bereits eine gültige Betriebsgenehmigung in der Specific-Kategorie. Das ist die Basis für unsere tägliche Arbeit. Ein SORA-Verfahren ist ein zusätzlicher Antrag, den wir stellen, um unsere Genehmigung auf neue, komplexere Einsätze zu erweitern. Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt vom Antrag und der Austro Control ab. Verbindliche Auskünfte dazu kann nur die Behörde selbst geben.

Braucht auch der Auftraggeber eine Genehmigung?

Nein, die Betriebsgenehmigung ist Sache des ausführenden Unternehmens. Als Auftraggeber sollten Sie sich aber die gültigen Nachweise schriftlich zeigen lassen und dies dokumentieren. Welche Verantwortlichkeiten im Einzelfall bestehen, klärt eine rechtliche Prüfung und der jeweilige Vertrag.

Was passiert bei einem Flug ohne Genehmigung?

Flüge ohne Genehmigung können zu Verwaltungsstrafen führen. Ob die Versicherung bei einem Schaden zahlt, ist dann sehr fraglich und hängt vom Vertrag ab. Dieses Risiko sollte niemand eingehen. Die rechtlichen Grundlagen sind die EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945 sowie die Vorgaben der Austro Control.

Fliegt eine Reinigungsdrohne über Menschen?

Nein, niemals. Wir sichern am Boden immer einen entsprechenden Bereich ab. Wie groß dieser sein muss, hängt vom Einsatzort und unserer Genehmigung ab und ist daher bei jedem Objekt etwas anders. Anrainer informieren wir selbstverständlich vor dem Einsatz.

Reicht der Kompetenznachweis A2 aus?

Das kommt darauf an. Die Nachweise A1/A3 und A2 gehören zur Open-Kategorie. Unsere Reinigungsflüge mit schweren Drohnen finden aber fast immer in der Specific-Kategorie statt. Dort gelten andere, strengere Anforderungen an die Piloten, die in der Betriebsgenehmigung festgelegt sind. Der A2-Nachweis allein genügt dafür nicht. Was genau gilt, steht in den Vorgaben von EASA und Austro Control.

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