Drohnentechnik

Drohnenflüge & Genehmigungen in Österreich: der Leitfaden für Auftraggeber 2026

Was Austro Control wirklich verlangt – und woran Sie einen legalen Betrieb erkennen

Drohnenflüge & Genehmigungen in Österreich: der Leitfaden für Auftraggeber 2026

Specific-Kategorie, SORA 2.5, PDRA, STS und Flugfreigaben. Was Auftraggeber über Drohnenreinigung in Österreich wissen müssen – und welche 5 Papiere jeder Anbieter vorlegen können muss.

Das Wichtigste im Überblick

  • Drohnenreinigungs­flüge fallen in Österreich in der Regel in die Specific-Kategorie der EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947.
  • Welche konkreten Nachweise, Freigaben und Risiko­bewertungen erforderlich sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Einsatz­szenario, dem eingesetzten Gerät und dem Einsatzort.
  • Auftraggeber sollten Betriebs­genehmigung, Pilotennachweise und Haftpflicht­deckung ihres Anbieters einsehen können.
  • Rechtliche Grundlagen sind ausschließlich die aktuellen Vorgaben von EASA, Austro Control und EUR-Lex.

Wer heute in Österreich professionell mit einer Reinigungs­drohne unterwegs ist, bewegt sich in einem klar geregelten europäischen Rahmen. Für Auftraggeber heißt das: Nicht jeder Anbieter darf alles, was er anbietet. Dieser Artikel gibt einen Überblick, welche Kategorien es gibt und woran ein sauber lizenzierter Betreiber erkennbar ist. Die konkrete Rechtsauslegung und die aktuellen Detailregelungen finden Sie stets bei den verlinkten Behörden.

Die drei EU-Kategorien im Überblick

Die EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947 unterteilt den Drohnenbetrieb nach Risiko in drei Kategorien: Open, Specific und Certified. Welche Kategorie für einen konkreten Einsatz zutrifft, richtet sich unter anderem nach Gewicht, Ort und Betriebsart. Die verbindliche Zuordnung ergibt sich aus den aktuellen Vorgaben von EASA und Austro Control.

Reinigungs­einsätze mit einer schweren Nutzlast­drohne fallen in der Regel nicht in die Open-Kategorie, sondern in die Specific-Kategorie. Das ist der wichtigste Satz dieses Artikels.

Wege in die Specific-Kategorie

Die EU sieht mehrere Wege vor, eine Genehmigung für die Specific-Kategorie zu erlangen. Welcher Weg im Einzelfall passt, hängt vom Einsatzprofil, dem eingesetzten Gerät und dem Standort ab.

Weg 1: Standardszenario (STS)

Für definierte Standard­szenarien gibt es sogenannte STS. Der Betreiber deklariert den Einsatz bei der Austro Control. Ob ein konkreter Reinigungs­einsatz in ein STS fällt, hängt insbesondere von der Klassifizierung des Geräts ab.

Weg 2: PDRA (Pre-Defined Risk Assessment)

Für wiederkehrende, typische Einsätze bietet EASA vorgefertigte Risiko­bewertungen (PDRA) an. Die Bearbeitungs­dauer bei der Austro Control variiert je nach Antrag und Auslastung.

Weg 3: SORA (Specific Operations Risk Assessment)

Für Einsätze, die nicht in ein Standard­szenario passen, erfolgt eine individuelle Risiko­bewertung nach SORA. Die aktuelle Version und die konkreten Vorgaben sind bei EASA und Austro Control abrufbar. Ein SORA-Antrag umfasst unter anderem die Beurteilung von Ground Risk, Air Risk, den daraus resultierenden Sicherheits­anforderungen und Nachweisen zur betrieblichen Sicherheit sowie Notfall­verfahren.

Was der Pilot nachweisen muss

Zusätzlich zur betrieblichen Grundlage benötigen Fern­piloten persönliche Nachweise:

  • A1/A3-Kompetenznachweis (Online-Kurs und Prüfung)
  • A2-Kompetenznachweis für bestimmte Einsätze in bewohnten Bereichen
  • Fernpiloten­nachweis und praktische Ausbildung passend zum jeweiligen Betriebs­szenario in der Specific-Kategorie

Die konkreten Anforderungen und Gültigkeits­zeiträume ergeben sich aus den Vorgaben von EASA und Austro Control. Alle Nachweise werden im Piloten­konto bei dronespace.at hinterlegt.

Flug­freigabe für den konkreten Einsatz

Auch mit gültiger betrieblicher Grundlage können für einzelne Flüge zusätzliche Freigaben erforderlich sein, insbesondere:

  • Kontrollzonen um Flughäfen (z. B. Wien, Salzburg, Innsbruck, Linz-Hörsching, Graz, Klagenfurt)
  • temporäre Luftraum­beschränkungen
  • Schutzgebiete (Nationalparks, Natura 2000)
  • sensible Objekte wie Kranken­häuser, Justizanstalten und Kraftwerke

Anfragen laufen über dronespace.at. Vorlaufzeiten hängen von der Zone und der Auslastung der Behörde ab.

Haftpflicht­versicherung

In Österreich besteht eine Versicherungs­pflicht für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge. Mindest­deckungen und weitere Vorgaben ergeben sich aus dem Luftfahrtgesetz sowie den EU-Regelungen. Auftraggeber sollten die Deckungs­summe und den Umfang (Personen- und Sachschäden) vor der Beauftragung schriftlich einsehen.

Registrierung und Kennzeichnung

Betreiber müssen im Wohnsitzstaat registriert sein. Die daraus resultierende UAS-Operator-Nummer wird auf der Drohne angebracht und in der Remote-ID hinterlegt. Sie ist EU-weit gültig.

Woran erkennen Sie einen sauber arbeitenden Betrieb?

Fragen Sie diese Nachweise an – ein seriöser Anbieter liefert sie ohne Zögern:

  1. Betriebs­genehmigung bzw. deklariertes Betriebs­szenario in der Specific-Kategorie
  2. Piloten­nachweise aller eingesetzten Fern­piloten
  3. Haftpflicht­versicherung mit aktuellem Nachweis
  4. UAS-Operator-Nummer und Kennzeichnung der Drohne
  5. Notwendige Flug­freigaben für den konkreten Einsatzort

Welche Dokumente im Einzelfall darüber hinaus sinnvoll sind, hängt vom Objekt und den geltenden Vorgaben ab.

Was Glanzdrohne zusichert

Vor jedem Einsatz wird das konkrete Betriebs­szenario geprüft. Erforderliche Genehmigungen, Freigaben und Risiko­bewertungen werden abhängig von Einsatzort und Betriebsart eingeholt. Bei komplexen Objekten planen wir angemessene Vorlauf­zeiten für Behörden­abstimmungen ein.

Grenzen

  • Einsätze in Flugverbotszonen ohne behördliche Freigabe sind nicht möglich.
  • Kurzfristige Einsätze in Kontrollzonen sind ohne Vorlauf­zeit rechtlich nicht durchführbar.
  • Betriebe ohne gültige Grundlage in der Specific-Kategorie dürfen entsprechende Reinigungs­einsätze nicht durchführen – auch nicht „ausnahmsweise".

Fazit

Der rechtliche Rahmen für Drohnen­reinigung ist in Österreich klar geregelt, die konkrete Umsetzung aber immer objekt- und szenario­spezifisch. Auftraggeber sind gut beraten, die Nachweise ihres Anbieters vor der Beauftragung einzusehen und Vorlauf­zeiten für behördliche Freigaben einzuplanen. Aktuelle Detail­regelungen finden Sie direkt bei EASA, Austro Control und EUR-Lex.

Häufige Fragen

Wer erteilt in Österreich die Betriebsgenehmigung für Drohnen?

Ausschließlich die Austro Control über die Plattform dronespace.at. Landesbehörden sind für Zusatzgenehmigungen (z. B. Naturschutz) zuständig, nicht für die luftrechtliche Betriebsgenehmigung.

Wie lange dauert eine SORA-Genehmigung aktuell?

Ein vollständig eingereichter SORA-2.5-Antrag wird in 8 bis 14 Wochen bearbeitet. Komplexe Fälle mit BVLOS oder mehreren Bundesländern können 20 Wochen dauern.

Braucht auch der Auftraggeber eine Genehmigung?

Nein. Die Betriebsgenehmigung liegt beim ausführenden Unternehmen. Der Auftraggeber sollte aber die Vorlage der gültigen Papiere schriftlich fordern – das entbindet ihn im Schadensfall von Mithaftung.

Was passiert bei einem Flug ohne Genehmigung?

Verwaltungsstrafen bis 22.000 € für den Betreiber, bei Vorsatz auch gerichtlich. Die Versicherung leistet in der Regel nicht – der Auftraggeber kann bei Schäden am Gebäude auf den Kosten sitzenbleiben.

Fliegt eine Reinigungsdrohne über Menschen?

Nein. Der Sperrbereich am Boden ist Teil jeder Betriebsgenehmigung und wird durch Assistenten physisch abgesichert. Anwohner werden vor dem Einsatz informiert.

Ist der Drohnenführerschein A2 ausreichend?

Für die Open-Kategorie ja, für professionelle Reinigungseinsätze (Specific) nein. Dort braucht es zusätzlich einen betriebsgebundenen Fernpiloten­nachweis, der auf die konkrete Betriebsgenehmigung ausgestellt ist.

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