Specific-Kategorie, SORA 2.5, PDRA, STS und Flugfreigaben. Was Auftraggeber über Drohnenreinigung in Österreich wissen müssen – und welche 5 Papiere jeder Anbieter vorlegen können muss.
Das Wichtigste im Überblick
- Drohnenreinigungsflüge fallen in Österreich in der Regel in die Specific-Kategorie der EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947.
- Welche konkreten Nachweise, Freigaben und Risikobewertungen erforderlich sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Einsatzszenario, dem eingesetzten Gerät und dem Einsatzort.
- Auftraggeber sollten Betriebsgenehmigung, Pilotennachweise und Haftpflichtdeckung ihres Anbieters einsehen können.
- Rechtliche Grundlagen sind ausschließlich die aktuellen Vorgaben von EASA, Austro Control und EUR-Lex.
Wer heute in Österreich professionell mit einer Reinigungsdrohne unterwegs ist, bewegt sich in einem klar geregelten europäischen Rahmen. Für Auftraggeber heißt das: Nicht jeder Anbieter darf alles, was er anbietet. Dieser Artikel gibt einen Überblick, welche Kategorien es gibt und woran ein sauber lizenzierter Betreiber erkennbar ist. Die konkrete Rechtsauslegung und die aktuellen Detailregelungen finden Sie stets bei den verlinkten Behörden.
Die drei EU-Kategorien im Überblick
Die EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947 unterteilt den Drohnenbetrieb nach Risiko in drei Kategorien: Open, Specific und Certified. Welche Kategorie für einen konkreten Einsatz zutrifft, richtet sich unter anderem nach Gewicht, Ort und Betriebsart. Die verbindliche Zuordnung ergibt sich aus den aktuellen Vorgaben von EASA und Austro Control.
Reinigungseinsätze mit einer schweren Nutzlastdrohne fallen in der Regel nicht in die Open-Kategorie, sondern in die Specific-Kategorie. Das ist der wichtigste Satz dieses Artikels.
Wege in die Specific-Kategorie
Die EU sieht mehrere Wege vor, eine Genehmigung für die Specific-Kategorie zu erlangen. Welcher Weg im Einzelfall passt, hängt vom Einsatzprofil, dem eingesetzten Gerät und dem Standort ab.
Weg 1: Standardszenario (STS)
Für definierte Standardszenarien gibt es sogenannte STS. Der Betreiber deklariert den Einsatz bei der Austro Control. Ob ein konkreter Reinigungseinsatz in ein STS fällt, hängt insbesondere von der Klassifizierung des Geräts ab.
Weg 2: PDRA (Pre-Defined Risk Assessment)
Für wiederkehrende, typische Einsätze bietet EASA vorgefertigte Risikobewertungen (PDRA) an. Die Bearbeitungsdauer bei der Austro Control variiert je nach Antrag und Auslastung.
Weg 3: SORA (Specific Operations Risk Assessment)
Für Einsätze, die nicht in ein Standardszenario passen, erfolgt eine individuelle Risikobewertung nach SORA. Die aktuelle Version und die konkreten Vorgaben sind bei EASA und Austro Control abrufbar. Ein SORA-Antrag umfasst unter anderem die Beurteilung von Ground Risk, Air Risk, den daraus resultierenden Sicherheitsanforderungen und Nachweisen zur betrieblichen Sicherheit sowie Notfallverfahren.
Was der Pilot nachweisen muss
Zusätzlich zur betrieblichen Grundlage benötigen Fernpiloten persönliche Nachweise:
- A1/A3-Kompetenznachweis (Online-Kurs und Prüfung)
- A2-Kompetenznachweis für bestimmte Einsätze in bewohnten Bereichen
- Fernpilotennachweis und praktische Ausbildung passend zum jeweiligen Betriebsszenario in der Specific-Kategorie
Die konkreten Anforderungen und Gültigkeitszeiträume ergeben sich aus den Vorgaben von EASA und Austro Control. Alle Nachweise werden im Pilotenkonto bei dronespace.at hinterlegt.
Flugfreigabe für den konkreten Einsatz
Auch mit gültiger betrieblicher Grundlage können für einzelne Flüge zusätzliche Freigaben erforderlich sein, insbesondere:
- Kontrollzonen um Flughäfen (z. B. Wien, Salzburg, Innsbruck, Linz-Hörsching, Graz, Klagenfurt)
- temporäre Luftraumbeschränkungen
- Schutzgebiete (Nationalparks, Natura 2000)
- sensible Objekte wie Krankenhäuser, Justizanstalten und Kraftwerke
Anfragen laufen über dronespace.at. Vorlaufzeiten hängen von der Zone und der Auslastung der Behörde ab.
Haftpflichtversicherung
In Österreich besteht eine Versicherungspflicht für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge. Mindestdeckungen und weitere Vorgaben ergeben sich aus dem Luftfahrtgesetz sowie den EU-Regelungen. Auftraggeber sollten die Deckungssumme und den Umfang (Personen- und Sachschäden) vor der Beauftragung schriftlich einsehen.
Registrierung und Kennzeichnung
Betreiber müssen im Wohnsitzstaat registriert sein. Die daraus resultierende UAS-Operator-Nummer wird auf der Drohne angebracht und in der Remote-ID hinterlegt. Sie ist EU-weit gültig.
Woran erkennen Sie einen sauber arbeitenden Betrieb?
Fragen Sie diese Nachweise an – ein seriöser Anbieter liefert sie ohne Zögern:
- Betriebsgenehmigung bzw. deklariertes Betriebsszenario in der Specific-Kategorie
- Pilotennachweise aller eingesetzten Fernpiloten
- Haftpflichtversicherung mit aktuellem Nachweis
- UAS-Operator-Nummer und Kennzeichnung der Drohne
- Notwendige Flugfreigaben für den konkreten Einsatzort
Welche Dokumente im Einzelfall darüber hinaus sinnvoll sind, hängt vom Objekt und den geltenden Vorgaben ab.
Was Glanzdrohne zusichert
Vor jedem Einsatz wird das konkrete Betriebsszenario geprüft. Erforderliche Genehmigungen, Freigaben und Risikobewertungen werden abhängig von Einsatzort und Betriebsart eingeholt. Bei komplexen Objekten planen wir angemessene Vorlaufzeiten für Behördenabstimmungen ein.
Grenzen
- Einsätze in Flugverbotszonen ohne behördliche Freigabe sind nicht möglich.
- Kurzfristige Einsätze in Kontrollzonen sind ohne Vorlaufzeit rechtlich nicht durchführbar.
- Betriebe ohne gültige Grundlage in der Specific-Kategorie dürfen entsprechende Reinigungseinsätze nicht durchführen – auch nicht „ausnahmsweise".
Fazit
Der rechtliche Rahmen für Drohnenreinigung ist in Österreich klar geregelt, die konkrete Umsetzung aber immer objekt- und szenariospezifisch. Auftraggeber sind gut beraten, die Nachweise ihres Anbieters vor der Beauftragung einzusehen und Vorlaufzeiten für behördliche Freigaben einzuplanen. Aktuelle Detailregelungen finden Sie direkt bei EASA, Austro Control und EUR-Lex.
Häufige Fragen
Wer erteilt in Österreich die Betriebsgenehmigung für Drohnen?
Ausschließlich die Austro Control über die Plattform dronespace.at. Landesbehörden sind für Zusatzgenehmigungen (z. B. Naturschutz) zuständig, nicht für die luftrechtliche Betriebsgenehmigung.
Wie lange dauert eine SORA-Genehmigung aktuell?
Ein vollständig eingereichter SORA-2.5-Antrag wird in 8 bis 14 Wochen bearbeitet. Komplexe Fälle mit BVLOS oder mehreren Bundesländern können 20 Wochen dauern.
Braucht auch der Auftraggeber eine Genehmigung?
Nein. Die Betriebsgenehmigung liegt beim ausführenden Unternehmen. Der Auftraggeber sollte aber die Vorlage der gültigen Papiere schriftlich fordern – das entbindet ihn im Schadensfall von Mithaftung.
Was passiert bei einem Flug ohne Genehmigung?
Verwaltungsstrafen bis 22.000 € für den Betreiber, bei Vorsatz auch gerichtlich. Die Versicherung leistet in der Regel nicht – der Auftraggeber kann bei Schäden am Gebäude auf den Kosten sitzenbleiben.
Fliegt eine Reinigungsdrohne über Menschen?
Nein. Der Sperrbereich am Boden ist Teil jeder Betriebsgenehmigung und wird durch Assistenten physisch abgesichert. Anwohner werden vor dem Einsatz informiert.
Ist der Drohnenführerschein A2 ausreichend?
Für die Open-Kategorie ja, für professionelle Reinigungseinsätze (Specific) nein. Dort braucht es zusätzlich einen betriebsgebundenen Fernpilotennachweis, der auf die konkrete Betriebsgenehmigung ausgestellt ist.
Genehmigungen? Übernehmen wir.
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